Aktuelles und Rechtsprechung

von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 BGB

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Vorbereitung und Erklärung von Verwertungskündigungen nach § 573 Abs. 2 BGB.

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Rechtsprechung zur Verwertungskündigung

Verkauf erlaubt? Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer forst- und landwirtschaftlich, teils baulich genutzter
Grundstücke...

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Soziale Erhaltungsverordnung

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Kein Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden – keine Abwendungsvereinbarung!

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Baulandmodernisierungsgesetz = Verhinderung der Eigentumsbildung

Ziel des Baulandmodernisierungsgesetzes ist es in erster Linie, mehr Bauland zur Verfügung zu stellen, um den Wohnungsbau zu fördern und zu erleichtern.

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Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg II

Mit der Sozialen Erhaltungsverordnung unterliegt auch der Abriss und Rückbau einer Immobilie einer zusätzlichen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden, in Hamburg die Bezirksämter.

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Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg I

In den Bereichen der Sozialen Erhaltungsverordnung müssen Eigentümer und Vermieter zusätzliche Genehmigungen der Behörden und Ämter einholen, wenn sie Baumaßnahmen planen.

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Soziale Erhaltungsverordnung und Neubau von Immobilien

Viele Städte gehen zunehmend dazu über, sogenannte „Soziale Erhaltungsverordnungen“ (SozErhVO) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Hierzu gehören u. a. Hamburg, Berlin, München u.s.w. Angeblich soll damit die „Wohnbevölkerung“ geschützt werden.

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