Aktuelles und Rechtsprechung

von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Genossenschaftsrecht: Bestellung eines Not-Aufsichtsrats

Nachdem Genossenschaftsgesetz ist der Aufsichtsrat zwingendes und unverzichtbares Organ einer Genossenschaft. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand geleitet, Beratung und Kontrolle des Vorstands erfolgen über den Aufsichtsrat.

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Die schlimmsten Fehler bei Gewerbe-Mietverträgen

Gewerbe-Mietverträge über Büros, Läden oder Hallen sind in vielen Fällen gleichbedeutend mit der wirtschaftlichen Existenz des Vermieters oder Mieters. Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, wird häufig wenig Sorgfalt auf den Mietvertrag verwendet.

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Baulast

Wie allgemein bekannt, ist die Umsetzung des Traums vom Eigenheim ohne entsprechende behördliche Genehmigung nicht zu empfehlen. Es drohen – je nach Umstand – die Anordnung des Rückbaus, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, die Durchsetzung mit Zwangsmitteln und ggf. Bußgelder.

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Corona – jetzt (erstmal) keine Miete mehr?

Die „Corona-Pandemie“ führt bei vielen Mietern zu erheblichen Einkommensverlusten. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters zeitweise beschränkt (Drucksache 19/18110). Für Wohnraum und Gewerbe gilt:

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Corona – Wie wirkt sich die Epidemie / Pandemie auf das Arbeitsverhältnis aus?

Ist der Arbeitnehmer an COVID-19 erkrankt oder hat ähnliche Symptome und ist nicht arbeitsfähig, besteht für den Arbeitgeber, genau wie bei jeder anderen gewöhnlichen Arbeitsunfähigkeit auch, eine Entgeltfortzahlungspflicht von 6 Wochen.

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Achtung Falschgeld!

In Deutschland werden Einkäufe meist bar gezahlt. Die Zahlung mit Bargeld ist die beliebteste Zahlungsmethode und beträgt gemessen am Umsatz einen Anteil von 48 %. Im Durchschnitt haben Privatpersonen 107 Euro Bargeld im Portemonnaie, wobei der Anteil der Scheine mit ca. 100 Euro Nennwert den Anteil an Münzen überwiegt.

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Zu kleiner Balkon ist ein Baumangel!

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Aktenzeichen: 716b C 367/16) und das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 313 S 4/17) haben übereinstimmend entschieden, dass ein Balkon, der von einer Fachfirma gebaut und in der Breite statt wie vereinbart 2,90 m nur 2,65 m Größe aufweist, mangelhaft ist.

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