Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.09.2008 (VIII ZR 275/07) entschieden, dass ein Mieter, dessen Mietwohnung mit einer Gasetagenheizung augestattet ist, den Anschluss der Wohnung an das aus Anlagen der Kraftwärmekopplung gespeiste Fernwärmenetz dulden muss. Die Maßnahme ist eine Modernisierung.