Aktuelles und Rechtsprechung

2015

von Rechtsanwaltskanzlei Kues

§§ 8, 9a HKVO, § 242 BGB - Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand

Mit der Entscheidung vom 10.12.2014 – VIII ZR 9/14 – hat der BGH erneut die Maßgeblichkeit der HeizkostenVO für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten betont. Auch bei hohem Wohnungsleerstand bleibt es für die Verteilung der Warmwasserkosten „grundsätzlich bei der gesetzlich vorgegebenen Abrechnung, wonach die Kosten zu mindestens 50 % nach Verbrauch umzulegen sind“.

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von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Energielieferungsverträge: Rückforderung nach ungerechtfertigter Preiserhöhung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine bisherige Rechtsprechung zur Rückforderung nach unberechtigten Preiserhöhungen im Rahmen von Energielieferungsverträgen in einer Entscheidung vom 03.12.2014 – VIII ZR 370/13 – nochmals zusammengefasst:

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von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Duldung von Funk-Heizkostenverteilern

Mit einer Entscheidung vom 09.01.2015 – Az. 911 C 389/14 – hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg den Nutzer einer Genossenschaftswohnung verpflichtet, den Einbau von Funk-Heizkostenverteilern (HKV) als Ersatz für eine weniger moderne Ausstattung zur Verbrauchserfassung (HKV nach dem Verdunstungsprinzip) zu dulden.

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Die vererbte Wohnung?

Einen besonderen Fall hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg am 31.03.2015 entschieden, Az. 922 C 245/13. Dort ging es um die Frage, ob nach dem Tod des Ehemanns das Mietverhältnis über eine Wohnung in Hamburg-Winterhude zwingend mit der Ehefrau weitergeführt wird oder ob der Vermieter das Mietverhältnis wirksam kündigen kann, § 564 BGB.

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Antrag des Mieters auf Räumungsschutz abgelehnt - Einzelinteressen müssen zurücktreten

Das Landgericht Hamburg hat am 27.04.2015 einen bemerkenswerten Beschluss in einem Verfahren auf Räumungsschutz verkündet: Dort war die Klage unserer Kanzlei für eine Eigentümerin und Vermieterin gegen eine Mieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg erfolgreich. Es ging um den Abriss und Neubau eines Gebäudes in Hamburg.

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„Verwertungskündigung“ eines Mietverhältnisses erfolgreich!

Wohnraummietverhältnisse kann der Vermieter nur in wenigen Fällen ordentlich kündigen, das entspricht den Grundsätzen des „sozialen Mietrechts“ des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Neben den Fällen des Eigenbedarfs kennt das Gesetz auch die „Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung“, § 573 Abs. 3 BGB. Auch hier sind die Anforderungen und Hürden des Gesetzgebers sowie der Rechtsprechung sehr hoch.

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Vermietung der Wohnung an Touristen über „airbnb“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter

Das Landgericht Berlin hat im Rahmen einer Kostenentscheidung vom 03.02.2015 entschieden, dass eine Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung dann gerechtfertigt ist, wenn ein Mieter seine Wohnung ohne die vorherige Einholung der Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung entgeltlich an Touristen vermietet.

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