Aktuelles und Rechtsprechung

2017

von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Behinderung des Bauunternehmers durch schlechtes Wetter – Nachtrag und Mehrvergütung?

Schlechte Wetterverhältnisse, wie Unwetter, Stürme, Schnee und Eis, können dazu führen, dass sich ein Bauvorhaben verzögert und eine „Behinderung“ des Bauunternehmers nach § 6 VOB/B besteht. Der Bauunternehmer kann einfach nicht weiterbauen. Das kann – wie vor einigen Jahren – auch über Monate anhalten, wenn aufgrund von Dauerfrost Bauarbeiten einfach nicht möglich sind. In diesem Fall können sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen nach § 6 Abs. 2 VOB/B verlängern, der Bauunternehmer gerät also nicht in Verzug und muss keine Vertragsstrafe zahlen. Durch die Verzögerung können dem Bauunternehmer aber erhebliche Mehrkosten entstehen, wer muss diese zahlen?

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von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Teil-Schwarzgeldabrede führt zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags!

Der BGH hat mit Beschluss vom 17.05.2017 (Az.: VII ZR 210/14) über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Entscheidung des OLG Schleswig vom 14.08.2014, Az.: 7 U 16/08, zu einer „Teil-Schwarzgeldabrede“ bestätigt. Das OLG Schleswig hatte entschieden, dass auch ein zunächst wirksam vereinbarter Bauvertrag (Pauschalvergütung 500.000,00 Euro) durch eine nachträgliche Teil-Schwarzgeldabrede über eine weitere Zahlung von 30.000,00 Euro insgesamt zur Nichtigkeit des gesamten Bauvertrages führt. 

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von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Teilkündigung Garten eines Mietshauses zum Neubau von Wohnungen!

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat mit Urteil vom 09.06.2017, Az. 716b C 23/17, entschieden, dass auch ein mitvermieteter Garten nach einer Teilkündigung des Vermieters entsprechend § 573 b Abs. 1 BGB herausgegeben werden muss, wenn der Vermieter beabsichtigt, in dem Bereich des Gartens ein neues Wohnhaus zu errichten.

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