Aktuelles und Rechtsprechung

2020

von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Corona – jetzt (erstmal) keine Miete mehr?

Die „Corona-Pandemie“ führt bei vielen Mietern zu erheblichen Einkommensverlusten. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters zeitweise beschränkt (Drucksache 19/18110). Für Wohnraum und Gewerbe gilt:

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von Rechtsanwaltskanzlei Kues

Corona – Wie wirkt sich die Epidemie / Pandemie auf das Arbeitsverhältnis aus?

Ist der Arbeitnehmer an COVID-19 erkrankt oder hat ähnliche Symptome und ist nicht arbeitsfähig, besteht für den Arbeitgeber, genau wie bei jeder anderen gewöhnlichen Arbeitsunfähigkeit auch, eine Entgeltfortzahlungspflicht von 6 Wochen.

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