Baurecht und Architektenrecht
Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau- und Architektenrechts. Wir begleiten Bauvorhaben von Anfang an, also von den ersten Planungen und Überlegungen der Projektentwicklung bis zum Bau selbst und der anschließenden Vermietung und Verwaltung.
Hierzu bieten wir einen „Rundum-Service“. Dabei sind wir – mit Schwerpunkt Norddeutschland – bundesweit tätig. Wir betreuen Groß- und Kleinprojekte, angefangen bei dem Bau eines Einfamilienhauses bis zu der Errichtung einer Gewerbe- oder Wohnanlage. Sofern es erforderlich ist, setzen wir Ihre Ansprüche auch in einem Mediationsverfahren oder gerichtlich
durch! Wir beraten bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, ebenso wie bei der Abnahme der Immobilien oder bei der Begleitung der Bauvorhaben bei Problemen.
Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses
Zu den besten und sichersten Investitionen gehört nach wie vor der Kauf der eigenen Immobilie. Das kann sowohl eine Eigentumswohnung wie auch ein Haus sein. Hier gibt es ebenfalls viele Besonderheiten und teilweise auch „Fallstricke“. Wir beraten deshalb umfassend rechtlich bei dem Kauf Ihrer Immobilie und prüfen den Kaufvertrag.
Notare sagen manchmal, Käufer prüfen einen Handy-/Mobilfunkvertrag und die verschiedenen Angebote dazu besser als den Kauf eine Immobilie. Dabei ist gerade der Kauf einer Immobilie mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden. Hier ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich. Diese betrifft alle Rechtsfragen (Grundbuch, Verträge, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen u.a).
Einzelne Bauvorhaben, die wir betreut haben, stellen wir Ihnen gern in unserer „Bauecke“ vor.