Genossenschaftsrecht
Im Bereich des Genossenschaftsrechts ist unsere Kanzlei seit über 50 Jahren tätig und berät bundesweit (schwerpunktmäßig in Norddeutschland) Genossenschaften, Aufsichtsräte, Vorstände und Mitglieder bei Fragen und Streitigkeiten. Wir sind sowohl bei der Gründung von Genossenschaften behilflich wie bei Satzungsfragen.
Baugemeinschaften
Baugemeinschaften werden von unserer Kanzlei seit Jahrzehnten beraten und betreut. Insbesondere Hamburg entwickelt sich immer mehr zu einer „Hochburg“ der Baugemeinschaften. Aber auch hier gibt es viele Besonderheiten, die von Anfang berücksichtigt werden müssen. Unsere Kanzlei kann aufgrund ihrer Spezialisierung den gesamten Beratungsbedarf einer Baugemeinschaft abdecken: angefangen mit der Gründung bis zur Durchführung des Bauvorhabens, Begleitung bei Architektenwettbewerben und auch den Bau des Hauses.
Gewerbliches Mietrecht
Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei liegt im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Hier verfügen wir ebenfalls über jahrzehntelange Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Vermietung und auch Abwicklung von Mietverhältnissen. Wir vertreten in ganz Norddeutschland und zum Teil bundesweit Vermieter und Mieter. Dabei versuchen wir, konstruktive und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Wohnraum-Mietrecht
Streit zwischen Vermieter und Mieter? Das gehört zu unserer täglichen Beratungspraxis. Mietverhältnisse sind besonders streit- und konfliktanfällig. Wir helfen bei der Suche nach Lösungen, meistens außergerichtlich und wenn es sein muss auch gerichtlich!
Kauf einer Genossenschaftswohnung
Zunehmend verbreitet ist der Kauf von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft und damit der „Kauf“ einer Genossenschaftswohnung. Neben den klassischen, großen Genossenschaften mit einem umfangreichen Immobilienbestand werden zunehmend auch „Kleingenossenschaften“ nur für ein spezielles Bauvorhaben gegründet. Häufig geschieht dies auch in Form einer Baugemeinschaft. Zwar wird der Käufer dann nicht Eigentümer an einer speziellen Wohnung, er erhält aber einen „Dauernutzungsvertrag“, der ihm ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht zusichert. Auch hier gibt es aber viele Besonderheiten, da es zu einer Vermischung von Genossenschaftsrecht und Bauträgerrecht kommen kann.