WEG-Recht

Unsere Kanzlei berät und vertritt regelmäßig Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Hierbei lassen wir auch die Schnittstelle zu mietrechtlichen Fragen nicht außer Betracht. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Beratungspraxis insbesondere zu den Themen:

 

  • Streitigkeiten über Gebrauch und Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Vorbereitung der Wohnungseigentümerversammlungen
  • Durchsetzung von wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen
  • Forderungsmanagement hinsichtlich ausbleibender Hausgeldzahlungen, Sonderumlagen, etc.
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter
  • Beratung der Verwaltung