2016

2016 · 30. Mai 2016
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 21.10.2015 ein exemplarisches Urteil zum „berechtigten Interesse“ des Vermieters bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gefällt, § 573 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 BGB. Das Mietverhältnis zwischen den Parteien begann zum 01.Oktober 2013, Ende August 2014 kündigte der Vermieter den Mietvertrag mit Wirkung zum November desselben Jahres. In seinem Kündigungsschreiben führte der Vermieter sehr...